Kant: AA IV, Kritik der reinen Vernunft … ,Seite 058
[01] müssen. Ein solcher Zusammenhang aber giebt eine Regel an die Hand,
[02] nach welcher jedem reinen Verstandesbegriff seine Stelle und allen insgesammt
[03] ihre Vollständigkeit a priori bestimmt werden kann, welches alles
[04] sonst vom Belieben oder dem Zufall abhängen würde.
[05] Des
[06] Transscendentalen Leitfadens der Entdeckung aller
[07] reinen Verstandesbegriffe
[08] Erster Abschnitt.
[09] Von dem logischen Verstandesgebrauche überhaupt.
[10] Der Verstand wurde oben blos negativ erklärt: durch ein nichtsinnliches
[11] Erkenntnisvermögen. Nun können wir unabhängig von der Sinnlichkeit
[12] keiner Anschauung theilhaftig werden. Also ist der Verstand kein
[13] Vermögen der Anschauung. Es giebt aber außer der Anschauung keine
[14] andere Art zu erkennen, als durch Begriffe. Also ist die Erkenntniß eines
[15] jeden, wenigstens des menschlichen Verstandes eine Erkenntniß durch Begriffe,
[16] nicht intuitiv, sondern discursiv. Alle Anschauungen, als sinnlich,
[17] beruhen auf Affectionen, die Begriffe also auf Functionen. Ich verstehe
[18] aber unter Function die Einheit der Handlung, verschiedene Vorstellungen
[19] unter einer gemeinschaftlichen zu ordnen. Begriffe gründen sich also auf
[20] der Spontaneität des Denkens, wie sinnliche Anschauungen auf der Receptivität
[21] der Eindrücke. Von diesen Begriffen kann nun der Verstand
[22] keinen andern Gebrauch machen, als daß er dadurch urtheilt. Da keine
[23] Vorstellung unmittelbar auf den Gegenstand geht, als blos die Anschauung,
[24] so wird ein Begriff niemals auf einen Gegenstand unmittelbar, sondern
[25] auf irgend eine andre Vorstellung von demselben (sie sei Anschauung
[26] oder selbst schon Begriff) bezogen. Das Urtheil ist also die mittelbare Erkenntniß
[27] eines Gegenstandes, mithin die Vorstellung einer Vorstellung
[28] desselben. In jedem Urtheil ist ein Begriff, der für viele gilt und unter
[29] diesem Vielen auch eine gegebene Vorstellung begreift, welche letztere dann
[30] auf den Gegenstand unmittelbar bezogen wird. So bezieht sich z. B. in
[31] dem Urtheile: alle Körper sind theilbar, der Begriff des Theilbaren
[Seite 057] [Seite 059] [Inhaltsverzeichnis]
Kant: AA IV, Kritik der reinen Vernunft … ,Seite 059
[01] auf verschiedene andre Begriffe; unter diesen aber wird er hier besonders
[02] auf den Begriff des Körpers bezogen, dieser aber auf gewisse uns vorkommende
[03] Erscheinungen. Also werden diese Gegenstände durch den Begriff
[04] der Theilbarkeit mittelbar vorgestellt. Alle Urtheile sind demnach
[05] Functionen der Einheit unter unsern Vorstellungen, da nämlich statt einer
[06] unmittelbaren Vorstellung eine höhere, die diese und mehrere unter
[07] sich begreift, zur Erkenntniß des Gegenstandes gebraucht und viel mögliche
[08] Erkenntnisse dadurch in einer zusammengezogen werden. Wir können
[09] aber alle Handlungen des Verstandes auf Urtheile zurückführen, so daß
[10] der Verstand überhaupt als ein Vermögen zu urtheilen vorgestellt
[11] werden kann. Denn er ist nach dem obigen ein Vermögen zu denken.
[12] Denken ist das Erkenntniß durch Begriffe. Begriffe aber beziehen sich,
[13] als Prädicate möglicher Urtheile, auf irgend eine Vorstellung von einem
[14] noch unbestimmten Gegenstande. So bedeutet der Begriff des Körpers
[15] Etwas, z. B. Metall, was durch jenen Begriff erkannt werden kann. Er
[16] ist also nur dadurch Begriff, daß unter ihm andere Vorstellungen enthalten
[17] sind, vermittelst deren er sich auf Gegenstände beziehen kann. Er ist
[18] also das Prädicat zu einem möglichen Urtheile, z. B. ein jedes Metall ist
[19] ein Körper. Die Functionen des Verstandes können also insgesammt gefunden
[20] werden, wenn man die Functionen der Einheit in den Urtheilen
[21] vollständig darstellen kann. Daß dies aber sich ganz wohl bewerkstelligen